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Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen...
http://www.gs-hanoier.bildung-lsa.de/anmeldung-meines-kindes/einschulung/#part1011