warning_34621_1280.png


Hausordnung der Grundschule „Hanoier Straße“

 

 

 

Als verbindlicher Handlungsleitrahmen dient an der Grundschule „Hanoier Straße“ die Hausordnung, welche mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.10.2021 verabschiedet wurde. Die Hausordnung gibt Auskunft über die Schulregeln und schafft Transparenz über Maßnahmen bei Regelverstößen.

 

Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die viele kleine und große Menschen unter einem Dach vereint. Das funktioniert nur, wenn alle gewisse Regeln einhalten. Im Grundsatz gilt die Hausordnung für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände und Schulgebäude aufhalten und befinden.

 

Alle Schüler und Schülerinnen erhalten diese Regeln und verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, sie jederzeit zu beachten und sich bei Konflikten gegenseitig zu unterstützen.

 

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule sowie die Eltern müssen diese Hausordnung ebenfalls kennen und durch ihre Unterschrift anerkennen. Sie unterstützen die Kinder dabei, sich an diese Hausordnung zu halten.

 

Schülerregeln

 

Maßnahmen bei Regelverstößen

1. Wir kommen mit allen Materialien (auch Sport-und Schwimmsachen) und Hausaufgaben in die Schule. 1. Verwarnung

2. Elterninfo

3. Nacharbeit

2. Wir nehmen aktiv und angemessen an jeder Unterrichtsstunde teil. - Regelung zur Schulverweigerung
- Regelung zur Nacharbeit
3. Wir kommen pünktlich zur 1. Stunde Unterricht - Verspätung wird in 5 min-Einheiten notiert
- bei 45 min = Nacharbeit
4. Wir kommen nach jeder Pause pünktlich zum Unterricht. - Verspätung wird in 5 min-Einheiten notiert
- bei 45 min = Nacharbeit
5. Jacken ziehen wir im Klassenraum aus. Mützen werden vor Betreten des Schulgebäudes abgesetzt. - Abschreiben der Hausordnung
6. Wir schalten die Handys im Schulhaus aus und diese verbleiben während der gesamten Schulzeit im Ranzen. 1. Verwarnung
2. Abgabe der Geräte - nach der 6. Stunde abholen
3. Abgabe der Geräte - Eltern müssen die abholen

7. Fotos und Filme anzufertigen, ist strengstens untersagt. Im Beisein der Eltern sowie des Schulpersonals, sofortiges Löschen der Aufnahmen
8. Auf dem Schulhof gehen wir freundlich mit anderen Personen um und verletzen niemanden mit Worten oder
Taten.
1. Verwarnung

2. Ausschluss von der Hofpause

3. Elterngespräch; Einleitung von Ordnungsmaßnahmen

9. Wir verlassen nur nach Absprache mit dem Lehrer Schulhaus/ Schulgelände Information der Erziehungsberechtigten
10. Das Mitbringen von eigenen Bällen, jeglicher Art, ist untersagt. 1. Einbehalten des Balles bis nach dem Unterricht.

2. Elterninfo

11. Waffen und Drogen aller Art sind im Schulgelände verboten. Meldung an Polizei und Erziehungsberechtigte
12. Wir verwenden keine verfassungsfeindlichen Symbole 1. Verwarnung und Elternbrief

2. Meldung an Polizei

13. Wir tragen keine Kleidung, die eindeutige rechts - oder linksradikale bzw. rassistische Symbole enthält. 1. Verwarnung und Elternbrief
2. Elterngespräch
3. vorübergehendes Hausverbot

 

 

 

Allgemeine Festlegungen:

 

1. Die Schulordnung gilt für die Grundschule „Hanoier Straße“ und zwar für alle Schüler, Lehrer, pädagogischen Mitarbeiter, Besucher, Reinigungs- und Küchenkräfte.

 

2. Öffnungszeiten der Schule und Unterrichtszeiten:

Die Grundschule „Hanoier Straße“ ist von 7.15 Uhr bis 13.05 Uhr geöffnet.

 

3. Die Aufsicht während der Hofpausen wird durch den Aufsichtsplan geregelt. Bei abgesagter Hofpause bleiben die SchülerInnen in den Klassenräumen oder Fluren. Die Aufsicht erfolgt durch den Lehrer, der als nächstes in der Klasse ist.

 

4. Die Eingangstüren der Schule sind geschlossen zu halten. Besucher und verspätete Schüler melden sich im Sekretariat.

 

5. Der Schulleiter hat das Hausrecht. Er kann Besucher und Schüler bei entsprechendem Fehlverhalten des Hauses verweisen.

 

6. Liegt das Einverständnis der Eltern vor, können die SchülerInnen bei Stundenausfall, Projekttagen oder verkürztem Unterricht nach Hause gehen, anderenfalls werden sie bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit betreut.

 

Nach dem Ende und vor dem Beginn der regulären Unterrichtszeit haben die SchülerInnen das Schulhaus/ Schulgelände zu verlassen.

 

7. Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle im Schulhaus leise.

 

8. Im Schulgebäude und auf dem Pausenhof verhalten sich alle so, dass andere nicht beleidigt, verletzt oder gefährdet werden. Die SchülerInnen haben den Anweisungen der Schulleitung, der LehrerInnen, des pädagogischen Personales und des Hausmeisters Folge zu leisten.

 

9. Das Benutzen privater Bälle auf den Hofpausen ist nicht gestattet.

 

10. Fahrräder werden an den Fahrradständern abgestellt. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung. Dies gilt für alle Wertgegenstände der Schüler.

 

11. Alle achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Objekt.

 

12. Alle halten die Regelungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes ein.

 

 

 

 

Meldepflicht:

 

 

1.Jeder Mitarbeiter trägt Verantwortung für die ihm übertragenen Klassen- und Funktionsräume sowie für Ordnung und Sicherheit im gesamten Haus. Dazu gehören das Schließen aller Fenster, Hochstellen der Stühle nach Unterrichtsschluss, sowie Meldung von Unfallgefahren und technischen Defekten (Sekretariat).

 

2 .Verletzungen werden sofort im Sekretariat gemeldet und sind vom Ersthelfer/ Zeugen zeitnah in das Unfallbuch einzutragen.

 

3. Diebstähle und Sachbeschädigungen werden im Sekretariat gemeldet. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen können die Erziehungsberechtigten zur Ersatzbeschaffung verpflichtet werden.

 

4.Treten bei Schülern oder dem Personal ansteckende Krankheiten (nach Infektionsschutzgesetz) auf, sind diese der Schulleitung zu melden.

 

 

 

Verbote:

 

1. Das Benutzen von Handys, Smartwatches und anderen elektronischen Medien ist im Schulhaus nicht gestattet. Die Geräte werden ausgeschaltet. Filmen und Mitschnitte sind grundsätzlich verboten.

 

2. Die Benutzung von Waffen jeglicher Art ist verboten. Es erfolgt in jedem Falle eine

Anzeige. Der Schüler wird sofort des Hauses verwiesen.

 

3. Das Benutzen verfassungsfeindlicher Symbole (Hakenkreuz, Hitlergruß usw.) ist verboten. Es erfolgt Anzeige. Das Hören von Musik und das Zeichnen von Symbolen, die eindeutig einem rechts- oder linksradikalen Spektrum zugeordnet werden können, ist an unserer Schule verboten.

 

4. Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie vor dem Schulgelände ist das Rauchen sowie Trinken von Alkohol verboten. Dies gilt für SchülerInnen, das Personal sowie für die Eltern

 

5. Das Mitbringen von Feuerzeugen sowie Pyrotechnik ist strengstens verboten.

 

 

 

 

Festlegungen für Eltern:

 

1. Im Schulgesetz ist die Schulpflicht, (das heißt der regelmäßige und pünktliche Schulbesuch aller Schüler) klar geregelt. Die Eltern sorgen für die Einhaltung der Schulpflicht. Dazu gehört auch das Erledigen von Hausaufgaben und Bereithalten aller benötigten Schulmaterialien.

 

2. Anträge auf Freistellung des Schülers vom Unterricht sind schriftlich beim Klassenlehrer oder bei mehr als 3 Tagen und vor und nach den Ferien bei der Schulleitung einzureichen.

 

3. Die Krankheit eines Schülers ist bis 8 Uhr telefonisch sowie per Mail in der Schule zu melden.

 

4. Wird eine Erkrankung erst in der Schule sichtbar, werden die Eltern angerufen und sind verpflichtet, ihr Kind abzuholen. Sollten sich Daten (Telefonnummer, Adresse) oder sonstiges ändern, ist dies unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.

 

5. Gespräche mit der Schulleitung oder dem Personal sind anzumelden, damit ein geeigneter Termin vereinbart werden kann.




Datenschutzerklärung