HAUSORDNUNG
Als verbindlicher Handlungsleitrahmen dient an der Grundschule „Hanoier Straße“ die Hausordnung, welche mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.10.2021 verabschiedet wurde. Die Hausordnung gibt Auskunft über die Schulregeln und schafft Transparenz über Maßnahmen bei Regelverstößen.
Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die viele kleine und große Menschen unter einem Dach vereint. Das funktioniert nur, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Im Grundsatz gilt die Hausordnung für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände und Schulgebäude aufhalten.
Alle Schüler und Schülerinnen erhalten diese Regeln und verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, sie jederzeit zu beachten und sich bei Konflikten gegenseitig zu unterstützen.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule, sowie die Eltern, müssen diese Hausordnung ebenfalls kennen und durch ihre Unterschrift anerkennen. Sie unterstützen die Kinder dabei, sich an diese Hausordnung zu halten.
| Regeln |
Maßnahmen bei Regelverstößen |
| 1. Wir kommen mit allen Materialien (auch Sport-und Schwimmsachen) und Hausaufgaben in die Schule. |
1. Verwarnung 2. Elterninfo 3. Nacharbeit |
| 2. Wir nehmen aktiv und angemessen an jeder Unterrichtsstunde teil. | - Regelung zur Schulverweigerung - Regelung zur Nacharbeit |
| 3. Wir kommen pünktlich zur 1. Stunde zum Unterricht | - Verspätung wird in 5 min-Einheiten notiert - bei 45 min = Nacharbeit |
| 4. Wir kommen nach jeder Pause pünktlich zum Unterricht. | - Verspätung wird in 5 min-Einheiten notiert - bei 45 min = Nacharbeit |
| 5. Wir ziehen unsere Jacken im Klassenraum aus. Mützen werden vor Betreten des Schulgebäudes abgesetzt. | - Abschreiben der Hausordnung |
| 6. Wir schalten die Handys im Schulhaus aus und diese verbleiben während der gesamten Schulzeit im Ranzen. | 1. Verwarnung 2. Abgabe der Geräte - nach der 6. Stunde abholen 3. Abgabe der Geräte - Eltern müssen diese abholen |
| 7. Fotos und Filme anzufertigen, ist strengstens untersagt. | Sofortiges Löschen der Aufnahmen im Beisein der Eltern sowie des Schulpersonals |
| 8. Auf dem Schulhof gehen wir freundlich mit anderen Personen um und verletzen niemanden mit Worten oder Taten. |
1. Verwarnung 2. Ausschluss von der Hofpause 3. Elterngespräch; Einleitung von Ordnungsmaßnahmen |
| 9. Wir verlassen nur nach Absprache das Schulhaus/das Schulgelände | Die Erziehungsberechtigten werden informiert. |
| 10. Das Mitbringen von eigenen Bällen, jeglicher Art, ist untersagt. | 1. Einbehalten des Balles bis nach dem Unterricht.
2. Elterninfo |
| 11. Waffen und Drogen aller Art sind im Schulgelände verboten. | Meldung an Polizei und Erziehungsberechtigte |
| 12. Wir verwenden keine verfassungsfeindlichen Symbole. | 1. Verwarnung und Elternbrief
2. Meldung an Polizei |
| 13. Wir tragen keine Kleidung, die eindeutige rechts - oder linksradikale bzw. rassistische Symbole enthält. | 1. Verwarnung und Elternbrief 2. Elterngespräch 3. vorübergehendes Hausverbot |
ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN
1. Die Schulordnung gilt für die Grundschule „Hanoier Straße“ und zwar für alle Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen, pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Besucher/innen, Reinigungs- und Küchenkräfte.
2. Öffnungszeiten der Schule und Unterrichtszeiten:
Die Grundschule „Hanoier Straße“ ist von 7.15 Uhr bis 13.05 Uhr geöffnet.
3. Die Aufsicht während der Hofpausen wird durch den Aufsichtsplan geregelt. Bei abgesagter Hofpause bleiben die Schüler und Schülerinnen in den Klassenräumen oder Fluren. Die Aufsicht erfolgt durch den Lehrer oder die Lehrerin, der als nächstes in der Klasse ist.
4. Die Eingangstüren der Schule sind geschlossen zu halten. Besucher und verspätete Schüler melden sich im Sekretariat.
5. Der Schulleiter hat das Hausrecht. Er kann Besucher/innen und Schüler und Schülerinnen bei entsprechendem Fehlverhalten des Hauses verweisen.
6. Liegt das Einverständnis der Eltern vor, können die Schüler und Schülerinnen bei Stundenausfall, Projekttagen oder verkürztem Unterricht nach Hause gehen, anderenfalls werden sie bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit betreut. Nach dem Ende und vor dem Beginn der regulären Unterrichtszeit haben die Schüler und Schülerinnen das Schulhaus/das Schulgelände zu verlassen.
7. Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle im Schulhaus leise.
8. Im Schulgebäude und auf dem Pausenhof verhalten sich alle so, dass andere nicht beleidigt, verletzt oder gefährdet werden. Die Schüler und Schülerinnen haben den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer und Lehrerinnen, des pädagogischen Personales und des Hausmeisters Folge zu leisten.
9. Das Benutzen privater Bälle auf den Hofpausen ist nicht gestattet.
10. Fahrräder werden an den Fahrradständern abgestellt. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für alle Wertgegenstände der Schüler und Schülerinnen.
11. Alle achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Objekt.
12. Alle halten die Regelungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes ein.
MELDEPFLICHT
1.Jede/r Mitarbeiter/in trägt Verantwortung für die ihm übertragenen Klassen- und Funktionsräume sowie für Ordnung und Sicherheit im gesamten Haus. Dazu gehören das Schließen aller Fenster, Hochstellen der Stühle nach Unterrichtsschluss, sowie Meldung von Unfallgefahren und technischen Defekten (Sekretariat).
2 .Verletzungen werden sofort im Sekretariat gemeldet und sind vom Ersthelfer/ Zeugen zeitnah in das Unfallbuch einzutragen.
3. Diebstähle und Sachbeschädigungen werden im Sekretariat gemeldet. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen können die Erziehungsberechtigten zur Ersatzbeschaffung verpflichtet werden.
4.Treten bei Schülern oder dem Personal ansteckende Krankheiten (nach Infektionsschutzgesetz) auf, sind diese der Schulleitung/im Sekreteriat zu melden.
VERBOTE
1. Das Benutzen von Handys, Smartwatches und anderen elektronischen Medien ist im Schulhaus nicht gestattet. Die Geräte werden ausgeschaltet. Filmen und Mitschnitte sind grundsätzlich verboten.
2. Die Benutzung von Waffen jeglicher Art ist verboten. Es erfolgt in jedem Falle eine Anzeige. Der Schüler oder die Schülerin wird sofort des Hauses verwiesen.
3. Das Benutzen verfassungsfeindlicher Symbole (Hakenkreuz, Hitlergruß usw.) ist verboten. Es erfolgt Anzeige. Das Hören von Musik und das Zeichnen von Symbolen, die eindeutig einem rechts- oder linksradikalen Spektrum zugeordnet werden können, ist an unserer Schule verboten.
4. Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie vor dem Schulgelände ist das Rauchen sowie Trinken von Alkohol verboten. Dies gilt für Schüler und Schülerinnen, das Personal sowie für die Eltern.
5. Das Mitbringen von Feuerzeugen sowie Pyrotechnik ist strengstens verboten.
FESTLEGUNGEN FÜR ELTERN
1. Im Schulgesetz ist die Schulpflicht (regelmäßiger und pünktlicher Schulbesuch aller Schüler und Schülerinnen) klar geregelt. Die Eltern sorgen für die Einhaltung der Schulpflicht. Dazu gehört auch das Erledigen von Hausaufgaben und Bereithalten aller benötigten Schulmaterialien.
2. Anträge auf Freistellung des Schülers oder der Schülerin vom Unterricht sind schriftlich beim Klassenlehrer oder bei der Klassenlehrerin oder, bei mehr als 3 Tagen und vor und nach den Ferien, bei der Schulleitung einzureichen.
3. Die Krankheit eines Schülers ist bis 8 Uhr telefonisch oder per Mail in der Schule zu melden.
4. Wird eine Erkrankung erst in der Schule sichtbar, werden die Eltern angerufen und sind verpflichtet, ihr Kind abzuholen. Sollten sich Daten (Telefonnummer, Adresse) oder sonstiges ändern, ist dies unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.
5. Gespräche mit der Schulleitung oder dem Personal sind anzumelden, damit ein geeigneter Termin vereinbart werden kann.
