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Einschulung
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 37 ). Die Schulaufnahme findet an der jeweiligen Grundschule im Schulbezirk, entsprechend der festgeschriebenen Schulbezirke ( Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 41 ) statt. Für die Eltern und Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden...
