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HAUSORDNUNG
Ersatzbeschaffung verpflichtet werden. 4. Treten bei Schülern oder dem Personal ansteckende Krankheiten (nach Infektionsschutzgesetz) auf, sind diese der Schulleitung/im Sekreteriat zu melden. VERBOTE 1. Das Benutzen von Handys, Smartwatches und anderen elektronischen Medien...
